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   OLG Karlsruhe, 19.11.1953 - 5 U 112/53   

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https://dejure.org/1953,402
OLG Karlsruhe, 19.11.1953 - 5 U 112/53 (https://dejure.org/1953,402)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.11.1953 - 5 U 112/53 (https://dejure.org/1953,402)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. November 1953 - 5 U 112/53 (https://dejure.org/1953,402)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überführung; Leiche; Erstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 844 Abs. 1, § 1968

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 720
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 08.10.2015 - 1 U 72/15

    Recht zur Totenfürsorge: Einstweiliger Rechtsschutz; gewohnheitsrechtlicher

    Ihr Wunsch nach einer gemeinsamen Grabstätte mit dem verstorbenen Ehemann würde sich gegen das Gebot, die Toten ruhen zu lassen, durchsetzen (BGH NJW 1954, 720, 721 a.E.).

    Eine Umbettung kann nur aus ganz besonderen Gründen veranlasst werden (BGH NJW 1954, 720, 721; BGH, Urteil vom 26.10.1977, IV ZR 151/76, BeckRS 1977, 31117013; OLG Karlsruhe MDR 1990, 443; OLG Oldenburg NJW-RR 1990, 1416, 1417; OLG Zweibrücken NJW-RR 1993, 1482).

  • AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16

    Anspruch eines Angehörigen auf Auskunftserteilung über den Verbleib einer Urne

    Der Wunsch des Verstorbenen würde sich auch grundsätzlich gegen das Gebot, die Toten ruhen zu lassen, durchsetzen (vgl. der Wunsch nach einer gemeinsamen Grabstätte mit dem verstorbenen Ehemann würde sich gegen das Gebot der Totenruhe durchsetzen: BGH NJW 1954, 720, 721 a.E; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.10.2015, Az:1 U 72/15).
  • OLG Koblenz, 18.11.2002 - 12 U 1035/01

    Umfang der Schadensersatzansprüche der Eltern ihres bei einem Verkehrsunfall

    In diesen Fällen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1954, 720; OLG München NJW 1974, 703; OLG Gießen DAR 1984, 151) wurden die Kosten der Überführung der Leichen von einem entfernten Ort nach dem Heimatort als Beerdigungskosten i. S. d. § 844 I BGB anerkannt.
  • LG Gießen, 30.06.1983 - 2 O 796/82
    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Karlsruhe, Zivilsenat Freiburg, NJW 1954, 720 ).
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